Patienteninfos · Gesetzliche Richtlinien und Praxisregeln
Hier erfahren Sie alles über die Höhe der gesetzlichen Zuzahlungen. Diese Richtlinien haben wir uns nicht ausgedacht – sie sind vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Außerdem informieren wir Sie über wichtige Regeln, die in unserer Praxis einen pünktlichen, komfortablen sowie umweltfreundlichen Ablauf gewährleisten. Wir wären Ihnen sehr verbunden, wenn Sie sich die Informationen auf dieser Seite vollständig durchlesen – danke für Ihre Aufmerksamkeit.
In unseren Texten spreche ich von Patienten, Therapeuten und Ärzten, um die Texte übersichtlich und lesbar zu halten. Selbstverständlich sind damit alle Geschlechter gleichermaßen gemeint. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Elena Makarova
Sind Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, ist für Sie entsprechend § 32 Abs. 5 SGB V ein Eigenanteil an den Behandlungskosten zu leisten. Die Höhe der gesetzlichen Zuzahlung richtet sich nach § 61 SGB V: 10 % der Behandlungskosten zuzüglich 10 Euro je Verordnung.
Zum Beispiel beträgt die Zuzahlung für 6-mal Krankengymnastik bei Versicherten der GKV zurzeit 27,76 Euro (Stand: 01.01.2026). Nach § 43c SGB V sind wir verpflichtet, die Zuzahlung im Namen der Krankenkasse beim ersten Termin einzufordern.
Die Belastungsgrenze regelt § 62 SGB V – ist sie erreicht, werden Sie von der Zuzahlung befreit. Sind Sie befreit, legen Sie uns bitte den entsprechenden Ausweis vor. Mehr dazu in unserem Blog-Beitrag Zuzahlung und Befreiung.
Die Kosten für Behandlungen aufgrund eines Arbeits- oder Wegeunfalls werden vollständig von der zuständigen Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse übernommen. Eine gesetzliche Zuzahlung oder Selbstbeteiligung fällt für Sie nicht an.
Aktuelle Preise für Privatversicherte erhalten Sie in unserer Praxis. Eine ärztliche Verordnung ist erforderlich, damit die Leistungen – entsprechend Ihrem Tarif – von Ihrer privaten Krankenversicherung übernommen werden können. Im Rahmen der Heilpraktikerbehandlung sind wir berechtigt, Leistungen auch ohne ärztliche Verordnung zu erbringen; die Abrechnung erfolgt dann nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).
Für Selbstzahler bieten wir präventive Physiotherapie an. Es gelten die gleichen Preise wie für Privatversicherte. Aufgrund unserer Qualifikation sind diese Leistungen von der Mehrwertsteuer befreit – eine Mehrwertsteuer fällt daher nicht an.
Damit die Kosten Ihrer Behandlung von der Krankenkasse übernommen werden können, sind die gesetzlichen Vorgaben zu beachten:
BG-Verordnungen: Bei Verordnungen nach einem Arbeits- oder Wegeunfall gelten noch strengere Vorgaben – die Behandlung muss innerhalb von 7 Kalendertagen nach Ausstellungsdatum beginnen, und die verordnete Therapiefrequenz ist strikt einzuhalten.
Wir legen viel Wert auf eine kompetente, umfassende und stressfreie Behandlung – dazu gehört auch die Vermeidung längerer Wartezeiten. Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem Termin.
Falls Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte mindestens 24 Stunden vorher ab. Bei versäumten Terminen ohne rechtzeitige Absage behalten wir uns vor, den entstandenen Ausfall gemäß § 615 BGB privat in Rechnung zu stellen.
Bitte beachten Sie, dass unsere Praxis nicht barrierefrei ist. Sie befindet sich im Hochparterre und ist über einige Stufen zu erreichen. Bei Schwierigkeiten helfen wir natürlich jederzeit gerne!
Aus ökologischen Gründen bitten wir Sie, zu jeder Behandlung ein eigenes Handtuch mittlerer Größe mitzubringen.
Wir verlangen keine Gebühr, falls Sie unsere Handtücher bevorzugen – wir bitten Sie lediglich, an die Umweltbelastung zu denken, die entsteht, wenn wir bis zu 60 Handtücher täglich waschen müssen. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.